12 15.6 Die zweijährige berufliche Grundbildung führt – wie der Beschwerdegegner zutreffend ausführt – zu einem anerkannten Abschluss, dem eidgenössischen Berufsattest EBA, welcher wie eine drei- oder vierjährige Lehre zu einem eidgenössischen Berufsabschluss führt (GAB 5). Die zweijährige berufliche Grundbildung richtet sich hauptsächlich an Personen mit schulischen Schwierigkeiten. Nach Abschluss einer Lehre EBA kann die Ausbildung weitergeführt und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlangt werden. Fachfrauen Gesundheit (FaGe)