EFZ (GAB 1). Diese Lehre wurde unbestrittenermassen auf den 31. Juli 2017 aufgelöst (vgl. Bestätigung der Auflösung des Lehrverhältnisses vom 2. Mai 2017, GAB 2). Als Grund für die Auflösung des Lehrverhältnisses wurde eine Umwandlung in eine Attestausbildung angegeben. Die Beschwerdeführerin trat in der Folge unbestrittenermassen die Ausbildung zur Assistentin Gesundheit und Soziales in der Stiftung F.________ an (vgl. Lehrvertrag vom 26. April / 18. Mai 2017 (GAB 2). Diese Ausbildung endete unbestrittenermassen im Sommer 2018.