Er habe erst mehr als ein Jahr später davon erfahren. Die Beschwerdeführerin habe die Ausbildung Assistentin Gesundheit und Soziales (AGS) EBA im Sommer 2018 erfolgreich abgeschlossen, womit sie eine ordentliche Erstausbildung abgeschlossen habe (pag. 59, S. 5 Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch). Mit Schreiben vom 8. März 2018 habe die Beschwerdeführerin den Beschwerdegegner darüber informiert, dass sie ab Sommer 2018 noch eine weitere Ausbildung absolvieren werde, dies als Fachfrau Betreuung. Der entsprechende Lehrvertrag sei zu diesem Zeitpunkt bereits unterzeichnet gewesen (pag.