Die Höhe des Unterhaltsbeitrags ist damit entgegen der Auffassung der Vorinstanz betragsmässig klar und hinreichend bestimmt, und zwar mit CHF 1‘000.00 pro Monat. Auch die Dauer, während welcher Kindesunterhalt geschuldet wird, ist entgegen der Auffassung der Vorinstanz hinreichend klar bestimmt, denn in der Vereinbarung wurde festgehalten, dass die Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss der Erstausbildung dauert.