8. 8.1 Der Beschwerdegegner rügt, dass die Beschwerdeführerin ihrer Rügepflicht nicht nachkomme. Sie übe zwar gewisse Kritik am erstinstanzlichen Entscheid, lege jedoch nicht dar, inwiefern die Vorinstanz das Recht unrichtig angewendet haben sollte oder ob der Vorinstanz eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes vorgeworfen werde. Es sei weder die Aufgabe der Rechtsmittelinstanz noch des Beschwerdegegners, den angefochtenen Entscheid auf sämtliche potentielle Rügen zu überprüfen. Damit sei auf die Beschwerde nicht einzutreten.