Art. 117 Abs. 2 SpVG: Ansprüche aus diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag [zwischen Listenspital und Patientin oder Patient] sind durch Klage beim Regionalgericht geltend zu machen. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO).