4. Juni 2013 zu bezahlen. Zudem stellte die Berufungsklägerin ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 1 ff.). 3. Mit Entscheid vom 4. März 2019 trat die Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland auf das Schlichtungsgesuch der Berufungsklägerin vom 27. Februar 2019 sowie auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht ein. Es wurden keine Verfahrenskosten erhoben (pag. 14 ff.).