30. Zu bestimmen bleibt die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________. 30.1 Rechtsanwalt B.________ macht eine Entschädigung auf der Basis von 17.25 Stunden geltend (pag. 162). Dies ist unter Berücksichtigung der gemäss Art. 42 Abs. 1 KAG relevanten Parameter (Bedeutung der Streitsache, Schwierigkeit des Prozesses) klar übersetzt: Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bildete eine wenig komplexe Unterhaltsberechnung. Angefochten waren einzig Positionen auf Seiten der Berufungsklägerin, die Anzahl der strittigen Posten war überblickbar und juristische Recherchen waren nicht erforderlich.