Grundbetrag CHF 850.00 Zuschlag 30% CHF 255.00 Miete CHF 800.00 Krankenversicherung CHF 404.00 Fahrten zum Arbeitsplatz CHF 300.00 Unterhaltsbeiträge CHF 960.00 Laufende Steuern CHF 150.00 Total CHF 3‘719.00 23.4 Obige Gegenüberstellung zeigt, dass das effektive Einkommen der Berufungsklägerin geringer ist als ihr zivilprozessualer Zwangsbedarf, womit sie als prozessarm i.S.v. Art. 117 Bst. a ZPO gilt.