Gerade im Verkauf seien Stellen mit einem Pensum von 100 % selten und schwierig zu bekommen, da die meisten Angestellten in diesem Tätigkeitsgebiet nur Teilzeit arbeiteten. 20.4 Gemäss einem jüngst publizierten Entscheid des Bundesgerichtes ist einem hauptbetreuenden Elternteil nach Vollendung des 16. Lebensjahres des jüngsten Kindes ein Vollzeiterwerb zuzumuten (BGE 144 III 481 E. 4.7.6 S. 497). Von einem Elternteil, der keine Kinder zur Hauptsache betreut, ist die Unterhaltspflicht bereits früher vollumfänglich durch Leistung von Barunterhalt zu erfüllen.