Die Berufungsklägerin wendet dagegen ein, es sei schwierig, eine zusätzliche Stelle mit einem Pensum von 20 % zu finden, da sie in Bezug auf ihre Arbeitszeiten flexibel zu sein habe und auch Abend- und Wochenendarbeit leisten müsse. Eine Vollzeitstelle in einem anderen Betrieb zu erhalten sei ebenso problematisch. Gerade im Verkauf seien Stellen mit einem Pensum von 100 % selten und schwierig zu bekommen, da die meisten Angestellten in diesem Tätigkeitsgebiet nur Teilzeit arbeiteten.