Mit gleicher Eingabe ersucht die Berufungsklägerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand (pag. 130; Verfahren ZK 19 160, pag. 1 ff.). 9. Den Antrag um Aufschub der Vollstreckbarkeit wies der Instruktionsrichter mit Verfügung vom 19. März 2019 ab (pag. 145 f.). 10. Der Berufungsbeklagte schliesst in seiner Berufungsantwort vom 1. April 2019 auf kostenfällige Abweisung der Berufung sowie auf Abweisung des uR-Gesuchs der Berufungsklägerin (pag. 149 ff.).