Für den Fall, dass der Gesuchsgegnerin ein hypothetisches Einkommen von 100% aufgerechnet wird, sei sie zu verpflichten, dem Gesuchsteller für die Kinder F.________, G.________ und E.________ ab Rechtskraft des Entscheids über vorsorgliche Massnahmen monatliche, jeweils im Voraus auf den Ersten eines jeden Monats zahlbare und ab Verfall zu 5% verzinsliche und gerichtsübliche indexierte Unterhaltsbeiträge in der Höhe von CHF 501.00 zu bezahlen.»