5. Die Berufungsklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, reichte am 3. August 2018 die folgenden Anträge zum Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ein (pag. 58 ff.): 3 «1. Die elterliche Obhut über die gemeinsamen Kinder  F.________ und  G.________, sei dem Gesuchsteller zu übertragen. 2. Es sei festzustellen, dass die Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller für die Kinder F.________, G.________ und E.________ keinen Kindesunterhalt schuldet.