4. Gleichentags ersuchte der Berufungsbeklagte um Erlass vorsorglicher Massnahmen mit den Anträgen, die elterliche Obhut über F.________ und G.________ sei ihm bereits während der Dauer des Abänderungsverfahrens zu übertragen (Rechtsbegehren 1) und die Beklagte sei zu verpflichten, den für die drei Kinder beantragten Unterhaltsbeitrag von je CHF 600.00 ebenfalls bereits während der Dauer des Abänderungsverfahrens zu bezahlen (Rechtsbegehren 2), alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 50 ff.).