1. A.________ (nachfolgend Berufungsklägerin oder Mutter) und C.________ (nachfolgend Berufungsbeklagter oder Vater) sind seit dem 11. Juli 2017 geschieden. Mit gerichtlich genehmigter Ehescheidungsvereinbarung vom 2. Juni 2017 stellten sie den ältesten Sohn E.________ (2002) unter die Obhut des Vaters und die beiden jüngeren Kinder F.________ (2005) und G.________ (2009) unter jene der Mutter. Der Berufungsbeklagte verpflichtete sich, für F.________ und G.________ monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 715.00 zu bezahlen (Klagebeilage [KB] 2, Ziffern 3 und 4).