Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Erhalt beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen erhoben werden aus den in Art. 95 bis 97 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110) genannten Gründen.Die Beschwerde muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen und ist an folgende Adresse zu richten: Schweizerisches Bundesgericht, av. du Tribunal-Fédéral 29, 1000 Lausanne 14. Der Streitwert beträgt mehr als CHF 15‘000.00 (Art. 74 Abs. 1 Bst. a BGG). Hinweis: Das Bundesgericht hat die gegen den obergerichtlichen Entscheid angehobene Beschwerde mit Urteil vom 1. November 2019 (BGer 4A_511/2019) abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.