23.6 Der Zeit- und Arbeitsaufwand waren im vorliegenden Verfahren klar überdurchschnittlich. Zwar bot das Verfahren grundsätzlich keine rechtlichen Schwierigkeiten. Dennoch hatte sich das Gericht mit vielen Ausführungen und diversen unaufgeforderten Eingaben der Berufungsklägerin inkl. Beweismitteln zu befassen. Die Bedeutung des Geschäfts ist als durchschnittlich zu werten. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der mittellosen Berufungsklägerin wird die Entscheidgebühr auf CHF 14‘000.00 festgesetzt. Die Berufungsklägerin hat dem Gericht somit CHF 14‘000.00 für Gerichtskosten zu bezahlen.