737 mit Hinweisen). Die Vorinstanz war daher nicht gehalten, die von der Berufungsklägerin eingereichten Kostenaufstellungen im Detail zu prüfen. 14.6 Bei Geschäftsraummieten soll durch die Erstreckung in erster Linie verhindert werden, dass dem Mieter die Existenzgrundlage entzogen wird, bevor er Gelegenheit hat, sich eine neue aufzubauen. Dies setzt jedoch voraus, dass er sich ernsthaft um eine Ersatzlösung bemüht. 14.7 In casu hat die Berufungsklägerin auch acht Jahre nach Mietantritt (inkl. drei Jahre «kalter Erstreckung») und zwei Jahre vor der ordentlichen Beendigung des Mietvertrags Mitte 2021 im Mietobjekt kein Geschäft eröffnet.