Mit einer solchen Prozessdauer musste angesichts des Umstandes, dass die Berufungsklägerin den Prozess von Anfang an auf hohem Aufwandniveau führte, bei einer Betrachtung ex ante schon nur für das erstinstanzliche Verfahren auf jeden Fall gerechnet werden. Zudem musste nach den Umständen davon ausgegangen werden, dass ein Rechtsmittelverfahren folgen würde. Tatsächlich dauerte das erstinstanzliche Verfahren allein fast 29 Monate.