13 zinsen entsprechend dem Rechtsbegehren der Klage von monatlich CHF 1‘225.00 ausgegangen, ist die Streitwertgrenze von CHF 30‘000.00 bei einer Prozessdauer von 16.5 Monaten (22 Monate abzüglich 5.5 Monate vor Einreichung der Klage) erreicht. Mit einer solchen Prozessdauer musste angesichts des Umstandes, dass die Berufungsklägerin den Prozess von Anfang an auf hohem Aufwandniveau führte, bei einer Betrachtung ex ante schon nur für das erstinstanzliche Verfahren auf jeden Fall gerechnet werden.