Diese Zeitspanne erscheint realistisch. Mit der Forderungssumme gemäss Begründung (monatlich CHF 1‘496.00) ergibt sich ein Streitwert von CHF 44‘132.00, noch ohne das Begehren um Ersatz der vorprozessualen Anwaltskosten. 12.7 Wird bei den vorprozessualen Anwaltskosten gemäss Kostennote vom 16. August 2016 (KB 60) von CHF 3‘112.65 und bei der Forderung für Schadenersatz für Miet-