Die Parteien wurden mit Verfügung vom 4. Oktober 2017 über den Richterwechsel orientiert (pag. 425). Der urteilende Gerichtspräsident Poggio brachte die Parteiverhandlungen mit dem Entscheid über die Beweisanträge der Berufungsklägerin und der Durchführung des schriftlichen Verfahrens bezüglich Schlussvorträge zum Abschluss, ohne dass seitens der Berufungsklägerin eine Wiederholung der Befragungen verlangt worden wäre.