877 ff.). 4.4 Mit Eingabe vom 12. Juni 2019 reichte die Berufungsklägerin eine Replik inkl. zusätzlicher Beilagen ein und hielt sinngemäss an ihren bisherigen Anträgen fest (pag. 901 ff.). 4.5 Mit Verfügung vom 26. Juli 2019 teilte der Instruktionsrichter den Parteien den Abschluss der Prozessinstruktion mit und stellte einen schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 921 f.). 4.6 Mit Schreiben vom 23. August 2019 reichte die Berufungsklägerin ihre Kostennote sowie zusätzliche Beilagen ein und beantragte einen weiteren Schriftenwechsel (pag.