5 Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen V. Die Klägerin sei zu berechtigen, die Mietzinszahlungen inkl. Nebenkosten in der Höhe von monatlich Fr. 1496 ab 1. September 2017 bis am 31. Januar 2018. (ab 1.2.2018 wurde ein von den zwei Mietlokalen für Fr. 1410 vermietet). In Falle einer Bestätigung der Kündigung wird die Geltendmachung eines Schadenersatzes in einem Nachklageverfahren vorbehalten. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zzgl. MWST -