Zudem stellte die Berufungsklägerin ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen, worin sie beantragte, sie sei zu berechtigen, die Mietzinszahlungen inkl. Nebenkosten in der Höhe von monatlich Fr. 1‘496.00 ab 1. September 2017 für die Dauer des Verfahrens zu sistieren, eventualiter sei sie zu berechtigen, die Mietzinszahlungen inkl. Nebenkosten in der Höhe von monatlich Fr. 1‘496.00 ab 1. September 2017 für die Dauer des Verfahrens in richterlich zu bestimmender Höhe herabzusetzen (CIV 17 5711, pag. 361). 3.3