2 1.3 Im November 2015 hat die Berufungsklägerin auf dem neben der Türe ihres Lokals vorspringenden Schaufenster des angrenzenden, ebenfalls durch den Berufungsbeklagten vermieteten Lokals «Tanzstudio E.________», eine Videoüberwachungskamera montiert (Klageantwortbeilage [KAB] 5, Fotos in KB 11). Zwischen den Parteien kam es in der darauffolgenden Zeit diesbezüglich zu mehreren Unstimmigkeiten. 1.4 Nach dreimaliger Aufforderung zur Entfernung der Videokamera kündigte die F._____