Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Endentscheid (ausgenommen Ziffern 5, 7 und 10 des Dispositivs) kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesgericht, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in Zivilsachen gemäss Art. 39 ff., 72 ff. und 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) geführt werden. Die Beschwerde muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. Gegen diesen Zwischenentscheid kann betreffend güterrechtliche Auseinandersetzung, Nichtgewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Liquidation der erstinstanzlichen Prozesskosten (Ziffern 5, 7 und 10 des Dispositivs) innert 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesgericht, Av.