35 Die Kammer entscheidet: 1. Es wird festgestellt, dass die Ziffern 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 14 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. August 2018 (CIV 14 4196) in Rechtskraft erwachsen sind. 2. Auf die mit Eingabe des Berufungsklägers vom 1. Mai 2019 gestellten Anträge wird nicht eingetreten. 3. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und die Ziffern 1, 5, 13, 15 und 16 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. August 2018 (CIV 14 4196) werden aufgehoben.