Bei einem Streitwert zwischen CHF 300‘000.00 und CHF 600‘000.00 beträgt das Honorar in erstinstanzlichen Verfahren zwischen CHF 11‘800.00 und CHF 49‘200.00 (Art. 5 Abs. 1 PKV). Im Berufungsverfahren beträgt das Honorar somit maximal CHF 24‘600.00 (50% von CHF 49‘200.00; Art. 7 Abs. 1 PKV). 17.3.4 Sowohl Rechtsanwalt B.________ als auch Rechtsanwalt D.________ haben die vorliegende Streitsache vor oberer Instanz in jeder Hinsicht als durchschnittlich bewertet. Rechtsanwalt B.________ macht in seiner Honorarnote vom 10. Mai 2019 (pag.