377.00 x 20 Monate). Der gesamte Streitwert beträgt demzufolge CHF 396‘495.00. Gestützt auf den bei diesem Streitwert anwendbaren Tarifrahmen von CHF 6‘000.00 bis CHF 40‘000.00 (Art. 44 Abs. 1 Bst. b des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]) werden die Gerichtskosten für das vorliegende Berufungsverfahren auf CHF 10‘000.00 festgesetzt. Nach dem Unterliegerprinzip rechtfertigt es sich, die Gerichtskosten zu 1/5, ausmachend CHF 2‘000.00, dem Berufungskläger und zu 4/5, ausmachend CHF 8‘000.00, der Berufungsbeklagten aufzuerlegen. Dem Berufungskläger wird für seinen Anteil noch separat Rechnung gestellt werden.