_ – habe sie im Jahr 2018 einen Gewinn von CHF 13‘300.00 erzielt. Gesamthaft belaufe sich das monatliche Nettoeinkommen auf rund CHF 1‘770.00 (ZK 19 211, pag. 5). Die Vorinstanz stellte umfangreiche Berechnungen zum Einkommen der Berufungsbeklagten über die Jahre 2017 und 2018 an. Sie kam dabei zum Schluss, dass sie im Jahr 2017 ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 2‘621.80 und im Jahr 2018 ein solches von CHF 2‘794.35 erzielte (pag. 903 ff.). Diese Feststellungen blieben unbestritten. Die Kammer erachtet es daher als sachgerecht, von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 2‘708.10 auszugehen.