29 2015: steuerbarer Erfolg CHF 25‘232.00 zuzüglich Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit CHF 5‘196.00 = CHF 30‘428.00 Damit ergibt sich ein durchschnittliches monatliches Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit von CHF 2‘963.00. Hinzu kommen die Kinderzulagen von insgesamt CHF 400.00 sowie die erhaltenen Unterhaltsbeiträge von CHF 801.00. Das monatliche Nettoeinkommen des Berufungsklägers beläuft sich daher auf CHF 4‘164.00.