Das Einkommen des Berufungsklägers setzt sich damit wie folgt zusammen: 2017: Jahresgewinn CHF 30‘980.00 zuzüglich Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit CHF 4‘800.00 = CHF 35‘780.00 2016: steuerbarer Erfolg CHF 34‘864.00 zuzüglich Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit CHF 5‘579.00 = CHF 40‘443.00