ist sodann auch zu entnehmen, dass es sich dabei um «erhaltene Alimente» handelt. Im Jahr 2016 ist daher von einem Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit von CHF 40‘443.00 (CHF 34‘864.00 zuzüglich CHF 5‘579.00) auszugehen. Anders als die Vorinstanz berechnet der Berufungskläger sein durchschnittliches Einkommen gestützt auf die Einkünfte in den Jahren 2015 bis 2017, was vorliegend sinnvoll erscheint.