Sollte dies nicht der Fall sein, würde das Darlehen gegenüber K.________ ein bei der Errungenschaft des Berufungsklägers zu berücksichtigendes Passivum darstellen. 14.6.2 Nachdem der Berufungskläger ausschliesslich den Anrechnungswert des landwirtschaftlichen Gewerbes sowie die Nichtberücksichtigung des Darlehens gegenüber K.________ angefochten hat und seine tabellarische Übersicht (pag. 971) ansonsten mit jener der Vorinstanz (pag. 891) übereinstimmt, präsentiert sich diese nach dem Gesagten wie folgt: