24 kommt, ist gestützt auf die Schätzungsanleitung 2018 durch die kantonale Steuerverwaltung festzulegen. Diese ist demnach zu beauftragen, den Ertragswert des landwirtschaftlichen Gewerbes gestützt auf das in Art. 87 BGBB vorgesehene Verfahren zu schätzen. 14.5.12 Der Berufungskläger beantragt in Ziff. 6 der Rechtsbegehren im Sinne eines Eventualantrages, die Sache sei zur Neubeurteilung und insbesondere zur Einholung einer Schätzung der Steuerverwaltung des Kantons Bern an die Vorinstanz zurückzuweisen. Gemäss Art. 318 Abs. 1 Bst.