195). Diese Auskunft war gestützt auf die Tatsache, dass damals bereits seit mehreren Jahren die Schätzungsanleitung 2004 anwendbar war und die amtlichen Werte danach geschätzt wurden, nicht zu beanstanden. Da allerdings in der Zwischenzeit die Schätzungsanleitung 2018 in Kraft trat und die neuen amtlichen Werte grösstenteils noch nicht festgelegt wurden, können auch die landwirtschaftlichen Ertragswerte nicht daraus abgeleitet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Einholung eines Ertragswertgutachtens daher notwendig. 14.5.10 Auch die Parteien gehen übereinstimmend – wenn auch bloss in ihren Eventualbegründungen (pag.