23 zung miteinbezogen (Art. 10 Abs. 3 BGBB; Ziff. 1.1.4 der Schätzungsanleitung 2018). 14.5.8 Entgegen der Ansicht der Vorinstanz handelt es sich beim Gutachten des Inforama vom 31. Mai 2016 (pag. 249 ff.) nicht um eine Schätzung des Ertragswerts. Vielmehr erstellte das Inforama auf Anweisung der Vorinstanz ein Verkehrswertgutachten. Die Verkehrswertschätzung erfolgte gestützt auf die Ertragswertmethode.