> Wegleitungen). Jeder Bestandteil eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Land, Gebäude, Wald usw.) wird für sich nach den betreffenden Vorschriften bewertet (Einzelbewertungsmethode). Für die Berechnung des Ertragswertes des gesamten Gewerbes werden die Werte der einzelnen Elemente zusammengezählt (Ziff. 1.2.1 der Schätzungsanleitung 2018). Grundstücke mit gemischter Nutzung werden für den landwirtschaftlichen Teil gemäss der Schätzungsanleitung geschätzt. Der nichtlandwirtschaftliche Teil wird mit dem Ertragswert, der sich aus dessen nichtlandwirtschaftlicher Nutzung ergibt, in die Schät-