19 fungsklägers CHF 90‘649.00 und diejenige der Berufungsbeklagten CHF 48‘552.00. Total betrage die Errungenschaft der Ehegatten folglich CHF 139‘201.00, was CHF 69‘600.50 für jeden Ehegatten ergebe. Der Berufungskläger habe der Berufungsbeklagten damit eine güterrechtliche Ausgleichszahlung in der Höhe von CHF 21‘048.50 zu bezahlen (pag. 969 ff.). 14.4 Vorbringen der Berufungsbeklagten 14.4.1