14.3 Vorbringen des Berufungsklägers 14.3.1 Der Berufungskläger erklärt in seiner Berufung, dass sich diese insbesondere gegen den von der Vorinstanz festgelegten Anrechnungswert des landwirtschaftlichen Heimwesens und der daraus resultierenden güterrechtlichen Ausgleichszahlung richte. Die Vorinstanz habe Art. 212 Abs. 1 ZGB und Art. 10 BGBB verletzt,