11 11.2 Vorbringen des Berufungsklägers 11.2.1 Der Berufungskläger rügt eine Verletzung von Art. 133 Abs. 1 und Art. 285 Abs. 1 ZGB. Das Regionalgericht habe der Berufungsbeklagten zu Unrecht eine Übergangsfrist von zwei Jahren für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens gewährt (pag. 939). Der Berufungskläger habe bereits im Januar 2015 ein Revisionsgesuch mit dem Antrag, die Obhut der Kinder sei ihm zuzuteilen, eingereicht.