10. Der Berufungskläger stellt unter dem Titel «Kinderunterhalt» klar, dass sich die Berufung einzig gegen den Zeitpunkt, ab welchem der Unterhaltsbeitrag geschuldet ist und dagegen, dass der Unterhaltsbeitrag umgehend reduziert wird, sobald die Kinder einen Lehrlingslohn erzielen, richtet (pag. 939). Nachfolgend sind somit ausschliesslich diese Punkte zu prüfen.