Gleichentags hat der Berufungskläger zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege der Berufungsbeklagten Stellung genommen und sich zu einzelnen Positionen geäussert. Das Gesuch sei von Amtes wegen zu prüfen (pag 1077 ff.). 3.9 Mit Verfügung vom 2. Mai 2019 hat der Instruktionsrichter den Parteien einen schriftlichen Entscheid ohne Parteiverhandlungen in Aussicht gestellt und die Parteien aufgefordert, ihre Kostennoten einzureichen (pag. 1097 ff.). Dieser Aufforderung sind sie am 3. Mai 2019 (Rechtsanwalt D.________; pag. 1101 ff.) sowie am 10. Mai 2019 (Rechtsanwalt B.________; pag. 1115 ff.) nachgekommen. II. Formelles