5 A.________ übernommenen hälftigen Gesamthandsanteil am landwirtschaftlichen Betriebsinventar betrage CHF 63‘168.50; 5. A.________ sei zu verpflichten, C.________ innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils einen Betrag von CHF 21‘048.50 aus Güterrecht zu überweisen; 6. eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung und insbesondere zur Einholung einer Schätzung der Steuerverwaltung des Kantons Bern an die Vorinstanz zurückzuweisen; Ad Ziffern 15 und 16