2 ber 2014 sowie in Ergänzung der gerichtlich genehmigten Vereinbarung betreffend Kinderbelange vom 31. Mai 2016 was folgt (pag. 819 ff.): 1. C.________ wird verurteilt, für die gemeinsamen Kinder - E.________, geb. ________2004 - F.________, geb. ________2005 ab 01. September 2018 bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung monatliche Barunterhaltsbeiträge, zahlbar monatlich zum Voraus, in folgender Höhe zu leisten: - CHF 389.00 für E.________; - CHF 412.00 für F.________.