Aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Berufungsbeklagten wurde «zur Zeit» auf die Festsetzung von Kindesunterhaltsbeiträgen verzichtet. Eine diesbezügliche Regelung sollte erst mit der definitiven Regelung der güterrechtlichen Ansprüche erfolgen. Die neue Vereinbarung wurde mit Entscheid vom 22. Juni 2016 gerichtlich genehmigt (pag. 343a ff.). 2. 2.1 Am 30. August 2018 entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht/Vorinstanz) in Ergänzung des Scheidungsurteils vom 11. Dezem-