: FamKomm Scheidung- BEARBEITER], N 11 zu Art. 279 ZPO). Vorliegend bestehen keine Anzeichen, dass die getrennte Anhörung des Berufungsklägers nicht korrekt durchgeführt worden wäre. Die Drucksituation für den Berufungskläger wird vorliegend einzig damit be-