als amtlichen Anwalt (pag. 163 f.). 2.3 Die Berufungsbeklagte hat am 27. April 2019 eine Berufungsantwort mit integrierter Anschlussberufung eingereicht. Sie schliesst auf vollumfängliche Abweisung der Berufung und beantragt die Übertragung des alleinigen Sorgerechts über ihre Tochter an sie, unter Neuregelung des persönlichen Verkehrs und Verpflichtung des Berufungsklägers zur jährlichen Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse gegenüber ihr (pag. 203 ff.). Mit separater Eingabe gleichen Datums schliesst sie auf kostenfällige Abweisung des oberinstanzlichen Gesuchs des Berufungsklägers um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 177 ff.).